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18. Mai 2020 noch kein Badebetrieb

Autor: cd am 19.05.2020

Leider ist es im Saarland noch nicht möglich öffentliche Schwimmbäder zu besuchen. 

Die Saarländische Regierung hat im Amtsblatt vom 15. Mai 2020 neue Verhaltensregelungen veröffentlicht.

Amtsblatt 18.5.2020

Weiterhin regelt der §7, was beim Sporttreiben möglich ist. Gegenüber früheren Verordnungen hat es Lockerungen gegeben. Aber Abstandhalten, Mund-/Nasenschutz, Händewaschen, etc. bleiben nach wie vor Auflagen. Hier ein Ausschnitt aus dem Text:

"[…]

§ 7
Betriebsuntersagungen und Schließung von Einrichtungen
[…]

(4) Verboten ist der Betrieb von Sauna- und Badeanstalten, Wellnesscentern, Thermen, Clubs und Diskotheken,
Shishabars, Theatern, Konzerthäusern, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Swingerclubs, sonstigen Vergnügungsstätten sowie Jugendhäusern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen.

[…]"

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich darangesetzt, für alle möglichen Sportarten Pläne zu entwickeln, die als Hilfe gedacht sind, den Wiedereinstieg in das öffentliche Sportgeschehen zu schaffen. Die Pläne können der Unterstützung für Behörden, Verbände und Vereine dienen.

Hier der Leitfaden für den Schwimmsport, veröffentlicht am 12. Mai 2020.

Schlagworte:
Schwimmen, Corona