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Sport in der Halle: Test etc. bis 8. Juli 2021
Die aktuelle saarländische Corona-Verordnung sieht für den Sport vor:
-- in Innenräumen: Erwachsene mit Nachweis / Minderjährige auch ohne Nachweis;
-- im Außenbereich: bei Kontaktsport ist ein Nachweis erforderlich / Minderjährige auch ohne Nachweis;
-- im Hallenbad der Stadt Saarlouis (zur Zeit nur Anfängerförderung): alle Besucher mit Nachweis;
Die Verordnung gilt bis zum 8. Juli 2021. Siehe §7 Absatz 5, Seite 1645_6
"Nachweis" kann sein:
-- Beleg über vollständige Impfung;
-- Corona-Negativ-Test, max. 24 Stunden alt;
-- ärztliches Attest über Nicht-Ansteckbarkeit;
-- Attest über Genesung von Corona-Erkrankung;