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Corona-Regeln 20. März 2021
-- kein Vereinssport in Hallen;
-- eingeschränkter Privatsport im Freien;
Für das Saarland gilt das Amtsblatt vom 20. März 21.
Parallel haben am 22. März die deutschen Regierungschefs beraten, festgestellt, dass eine dritte "Corona-Welle" laufe, und beschlossen, dass sie am 12. April erneut beraten wollen. Sie raten an, weitere Restriktionen über die Osterzeit in den Ländern umzusetzen -- es gibt keine "Lockerungen" für den Vereinssport.
Aus dem Amtsblatt des Saarlandes:
"[…] §7
[…]
(4) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen ist untersagt.
Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel sind zu schließen.
Abweichend davon ist kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahre exklusive einer Aufsichtsperson im Außenbereich auch auf Außensportanlagen zulässig.
Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufssports und von Sportlerin-nen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist zulässig. Hierfür ist die Nutzung von Sportstätten gestattet. Die Nutzung muss in allen Fällen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sein. Bei der Durchführung des Wettkampf- und Trainingsbetriebs müssen mindestens die folgen-den Voraussetzungen eingehalten werden:
1. Einhaltung des Mindestabstandes nach §1 Absatz1 Satz2, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Eigenart der Sportart möglich ist; die Regelung des §1 Absatz2 bleibt unberührt,
2. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
3. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,
4. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Per-sonen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebs und5.Ausschluss von Zuschauern. Für den Wettkampfbetrieb des Berufssports […]"