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Corona 14.11.2020 keine Veränderung für Vereinssport
Gegenüber der vorangegangenen Verordnung zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus gibt es in der jetzt gültigen Version keine Veränderungen, soweit es den Vereinssport betrifft.
Gültig ist das Amtsblatt des Saarlandes Nr. 70 vom 14. November 2020.
Die Bestimmungen für Sport finden sich unter Artikel 2 ab Seite 1113 des Amtsblattes, insbesondere §7 ab Seite 1116.
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§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 16. November 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020 (Amtsbl. I S. 1049) außer Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satz 2 mit Ablauf des 29. November 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
[…]"