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News

18.Oktober Corona-Verordnungen

Autor: cd TV Saarlouis am 19.10.2020

Es gibt ein neues Amtsblatt der Saarländischen Regierung: Nr. 63 2020 ausgegeben am 18. Oktober.

Darin werden für die saarländischen Landkreise unterschiedliche Verordnungen formuliert.

Für den Landkreis Saarlouis, in dem wir als TV 1872 Saarlouis (TV Saarlouis) agieren, sind die Bestimmungen unter Nr. 282 auf Seite 1022 veröffentlicht. Was in den vorangegangenen Bestimmungen unter §7 gefasst worden ist, regelt nun im Besonderen der »§ 3 Betriebsbeschränkungen«.

Darin heißt es:

"[…]
(3) Abweichend von § 7 Absatz 3 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie darf der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen nur unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

  • 1. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Sportgelände außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes,
  • 2. keine Nutzung von Gesellschafts- bzw. Gemeinschaftsräumen.

[…]"

Diese Bestimmungen sind sofort umzusetzen, es heißt:

"[…]

§7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 18. Oktober 2020 um 20.00 Uhr in Kraft und wird unverzüglich aufgehoben, soweit der jeweilige Grenzwert für einen Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Tagen mit fallender Tendenz unterschritten wird.
Saarbrücken, den 18. Oktober 2020
[…]"

 

Demnach dürfen wir unseren Vereinssport betreiben,

  • wenn wir die obigen Bestimmungen umsetzen
  • plus
  • wenn wir die vorherigen Bestimmungen umsetzen, die von den oben zitierten Bestimmungen nicht berührt sind. (Abstand halten, Desinfizieren, Teilnehmerzahlen begrenzen,etc.)