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News

16. Oktober Corona-Sport-Beschränkungen TV Saarlouis

Autor: cd TV Saarlouis am 17.10.2020

Hallo Sportler und Trainingsverantwortliche im TV 1872 Saarlouis e.V.,

=> nicht müde werden, sondern alles tun, um Infektionen zu vermeiden; wenn es zu Quarantäne-Auflagen und Zwangstests kommt, ist der Spaß vorbei!
=> Abstand wahren bei Begegnungen mit anderen Menschen und auch, wenn immer möglich, bei den Trainings.
=> Beim Wechsel von Trainingsgruppen, bei aufeinander folgenden Trainings:

  • das eigene Training etwas früher beenden, damit die Nachfolgegruppe rechtzeitig starten kann;
  • man begegnet sich beim Wechsel: die einen verlassen die Sportstätte, die anderen kommen zum Training => bitte Abstand halten, Atemschutz tragen;

 auf dem Laufenden bleiben

 

Die Entwicklung holt die Bestimmungen ein: die Corona-Verordnung im Amtsblatt (vom 15.10.2020 Nr. 61) des Saarlandes ist schon nicht mehr aktuell.

Die Bestimmungen vom 15. Oktober 2020 werden überarbeitet/ergänzt/aktualisiert: 16. Oktober 2020

NEU ab 16./17. Oktober:

"[…]
Wegen steigender Corona-Zahlen: Ministerrat passt in Sondersitzung Rechtsverordnung an.
[…]
Auf Drängen von Ministerpräsident Tobias Hans hat der Ministerrat deshalb am Freitag (16. Oktober 2020) in einer Sondersitzung die derzeit geltende Rechtsverordnung zur Corona-Pandemie angepasst und die MPK-Beschlüsse umgesetzt, auf die sich die Länder am vergangenen Mittwoch gemeinsam mit der Bundeskanzlerin geeinigt haben (s.u.). Die neue Rechtsverordnung tritt wie üblich einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
[…]
Folgende Maßnahmen wurden in der neuen Rechtsverordnung gemäß den MPK-Beschlüssen von Mittwoch angepasst:

7-Tage-Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner
  • Feiern nur noch mit 10 Teilnehmern im öffentlichen Raum & 10 Teilnehmern im privaten Raum aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis
  • Veranstaltungen nur noch mit max. 100 Teilnehmern
  • Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr
  • Erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen, z.B. in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten   
  • Begrenzung der Teilnehmerzahlen am Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie in Tanzschulen
  • keine Zuschauer beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb
7-Tage-Inzidenz über 35 pro 100.000 Einwohner
  • Feiern nur noch mit 25 Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume & 15 Teilnehmern im privaten Raum aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis
  • Veranstaltungen nur noch mit max. 500 Teilnehmern unter freiem Himmel und 250 in geschlossenen Räumen (Voraussetzung: Vorlage eines Hygienekonzeptes)
  • Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr Erweiterte Maskenpflicht an Orten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen, z.B. in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Veranstaltungen, in Gaststätten außerhalb des zugewiesenen Platzes, bei Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen oder sonstigen Räumlichkeiten.

    […]"
TV 1872 Saarlouis e.V. Anmerkung zu: "Begrenzung der Teilnehmerzahlen am Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb..." — 17.10.20, 12:00h — noch keine Zahlenvorgabe gefunden;

 

Aktuell. 16. Oktober 2020 Landkreis Saarlouis

 

Nach aktuellen Auszählungen gilt für den Landkreis Saarlouis: "7-Tage-Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner".

Der Landrat hat folgende Bestimmungen (16. Oktober 2020) veröffentlicht:

"[…]
erlässt die Kreispolizeibehörde des Landkreises Saarlouis aufgrund des regionalen
Infektionsgeschehens für das Landkreisgebiet folgende


Allgemeinverfügung:

1.) Abweichend von § 2 Abs. 1 bis 3 der Verordnung des Saarlandes zur Bekämpfung
der Corona-Pandemie (VO-CP) in der aktuell geltenden Fassung
vom 15.10.2020 (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 15. Oktober 2020,
Seite 998 ff)

  • ist an belebten öffentlichen Plätzen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann und nachgewiesene gesundheitliche Gründe dem nicht entgegenstehen.

  • Dies gilt auch für Gäste in Gaststätten und sonstigen Gastronomiebetrieben, die sich abseits ihres zugewiesenen Platzes aufhalten.


2.) Private Veranstaltungen in öffentlichen und geschlossenen Räumen sind nur mit bis zu 10 Personen und in privaten und geschlossenen Räumen nur mit bis zu 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.


3.) Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr des Folgetages alkoholhaltige Getränke abzugeben.


4.) Die übrigen Regelungen der VO-CP sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten bleiben unberührt.


5.) Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich zum 31.10.2020, längstens jedoch bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden besonderen  infektionsschutzrechtlichen Verordnung gemäß § 13 VO-CP bzw. einer Änderung der VO-CP.

[…]"

Corona-Nachrichten des Landkreises Saarlouis

 

TV Saarlouis

TV 1872 Saarlouis e.V.