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News

Corona-Verordnung zum 24. August 2020

Autor: cd am 24.08.2020

... keine weiteren Lockerungen der Auflagen im Vereinssport gegenüber der Verordnung zum 10. August 2020.

Angesichts der aktuellen Infizierungslage mit dem Corona-Virus hat die Saarländische Regierung beschlossen, keine Lockerungen vorzugeben, was die Duchführung von Sport-Trainings betrifft.

Es gelten also für den Sport dieselben Auflagen wie am 10. August, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 49 August 2020.

Die aktuelle Verordnung bleibt bis zum 6. September 2020 in Kraft. Spezielle Sportregelungen sind unter §7 formuliert.

auf jeden Fall:

--- beachten der Auflagen der jeweiligen Hallen-Verwaltungen (Stadt Saarlouis, Landkreis Saarlouis);

--- Abstand halten;

--- Hände mit Seife waschen;

--- gemeinsam genutzte Geräte desinfizieren;

--- Anwesenheitslisten führen;

--- wer sich unwohl fühlt, der bleibe bitte zuhause;

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-- wo möglich, Sport im Freien ausüben;

-- am besten bereits in Sportkleidung (außer Schuhe) in die Halle kommen;

-- außerhalb der Halle warten, bis die Vorgänger-Gruppe die Halle verlassen hat;

-- Anzahl der Personen in Umkleiden und Duschen beschränken (wenn Nutzung überhaupt gestattet ist);

-- wenn immer möglicht, 5 qm Platz eigens für jeden Sportler im Training sichern;

-- eigene Bodenmatten mitbringen;

-- wenn möglich, eigene Handgeräte mitbringen;

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Ziel bleibt, sich so verhalten, dass umfangreiche Infizierungen verhindert werden.

Wie im täglichen Leben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch im Sporttraining Infizierungen vorkommen, was aber nicht heißen soll, dass man sich sorg- oder rücksichtslos benimmt.