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News

10-Personen-Sport 1. Juni 20

Autor: cd am 31.05.2020

Die Landesregierung hat am 29. Mai 20 eine überarbeitete Verordnung bezüglich der Verhaltensmaßregeln im Zusammenhang mit der Corona-Virus-Bedrohung formuliert. Sie ist wirksam ab dem 1. Juni 2020.

Für den Vereinssport heißt es u.a.:

[…]

§4

"[…]

(9) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen können unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:

Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1,

Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht,

kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises,

konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten, Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,

Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,

keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,

keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und keine Zuschauer.

Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 3 bis 9 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 und 6 erteilen.

Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 9 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet, das vorab vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie genehmigt wurde.

 […]"

Diese neue Verordnung gestattet es also den Gemeinden und Verwaltungen, bis zu 10 Personen in Sporthallen zuzulassen.