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News

Corona-Verordnung vom 15. Mai 2020

Autor: cd am 19.05.2020

Die Saarländische Regierung hat im Amtsblatt vom 15. Mai 2020 neue Verhaltensregelungen veröffentlicht.

Amtsblatt 18.5.2020

Weiterhin regelt der §7, was beim Sporttreiben möglich ist. Gegenüber früheren Verordnungen hat es Lockerungen gegeben. Aber Abstandhalten, Mund-/Nasenschutz, Händewaschen, etc. bleiben nach wie vor Auflagen. Hier ein Ausschnitt aus dem Text:

"[…]

§ 7
Betriebsuntersagungen und Schließung von Einrichtungen
[…]

(4) Verboten ist der Betrieb von Sauna- und Badeanstalten, Wellnesscentern, Thermen, Clubs und Diskotheken,
Shishabars, Theatern, Konzerthäusern, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Swingerclubs, sonstigen Vergnügungsstätten sowie Jugendhäusern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen.
(5) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nicht nach den Absätzen 3 und 4 untersagten
Einrichtungen, Anlagen und Betriebe haben den Zugang nach Maßgabe des § 1 unter Vermeidung von Warteschlangen zu steuern. Sie haben insbesondere durch Zugangskontrollen sicherzustellen, dass die Zahl von Kunden oder Besuchern dergestalt begrenzt ist, dass pro 20 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes im Sinne des § 1 sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.
(6) Spielplätze können unter freiem Himmel unter Beachtung von infektionsschutzrechtlichen Auflagen der Ortspolizeibehörden und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen geöffnet werden.
(7) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden
Voraussetzungen aufgenommen werden:
1. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1,
2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht,
3. kontaktfreie Durchführung,
4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
6. keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich,
7. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
8. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
9. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
10. keine Zuschauer.


Der Betrieb zu Trainingszwecken des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 2 Nummer 2 bis 10 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. Nach Maßgabe des Absatzes 10 können im begründeten Einzelfall auch Ausnahmen zum Betrieb und zur Nutzung für Sportstätten zum Training von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders und des Perspektivkaders durch die zuständige Ortspolizeibehörde erteilt werden. Die Ausnahmen müssen in allen Fällen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sein. Die Ausnahmegenehmigung kann zeitlich befristet werden.
(8) Reisebusreisen dürfen ab dem 25. Mai 2020 unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts stattfinden.
(9) Der Betrieb von Vereinsräumen ist erlaubt zum Zwecke kultureller Bildungsarbeit. Hierbei gilt § 12 der Verordnung zum stufenweisen Einstieg in den schulischen Präsenzunterricht und den Betrieb sonstiger
Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen entsprechend.
(10) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Einzelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen
erteilen, soweit dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegenehmigung kann zeitlich befristet werden.
[…]"

 

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich darangesetzt, für alle möglichen Sportarten Pläne zu entwickeln, die als Hilfe gedacht sind, den Wiedereinstieg in das öffentliche Sportgeschehen zu schaffen. Die Pläne können der Unterstützung für Behörden, Verbände und Vereine dienen.

 

Schlagworte:
Corona, DOSB